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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 3/2009

Alles, was Recht ist

Cover

Der Paracelsus-Justiziar bringt Licht in Rechtsfragen unserer Leser

2009-02-Recht1HP für Psychotherapie sind MwSt-frei, Psychologische Berater nicht

Aus steuerlicher Sicht lohnt es sich, die „kleine“ HP-Erlaubnis zu erwerben, auch wenn man nicht vorhat, heilkundlich tätig zu werden, sondern sich auf Lebenshilfe für gesunde Menschen konzentrieren will. Psychologische/r Berater/in ist nämlich kein Katalogberuf entsprechend §14 UStG und mangels staatlicher Prüfung auch nicht „einem Katalogberuf ähnlich“. Psychologische Berater sind mithin steuerpflichtig. Wichtige Ausnahme: Kleinumsätze und die Umsätze nach der Kleinunternehmerregelung (27.000 im 1. und 50.000 im 2. Jahr sind MwSt-frei).

Therapeuten brauchen Berufshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist wichtig und nötig, wenn professionell mit Menschen umgegangen wird. Sie deckt Risiken und Schäden, die aus Falschberatung, Behandlungsfehlern und Unfällen in den Praxisräumen resultieren können, egal ob diese physischer oder psychischer Natur sind.
Eine Rechtsschutzversicherung hingegen ist i.d.R. uninteressant, bietet nicht den gewünschten Versicherungsschutz (HWG/UWG ist nicht versichert).

Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln in der HP-Praxis

Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie, die auch als Ernährungsberater tätig sind, sollten darauf achten, diese beiden Bereiche klar voneinander zu trennen. Nahrungsergänzungsmittel dürfen zwar an Kunden verkauft werden, jedoch nur, wenn diese eine Ernährungsberatung in Anspruch genommen haben oder bei ihrem Gewerbe die Nahrungsergänzungen einkaufen. Auch aus steuerrechtlichen Gründen empfiehlt sich die Trennung, da ja der Verkauf von Nahrungsergänzungen ein Gewerbe ist.

Heilpraktiker-Homepage – Do´s & Dont’s

Bilder, auf denen ein Behandlungsablauf am Patienten dargestellt ist, sind heilmittelwerberechtlich nicht erlaubt. Fotos, auf denen nur die Akupunkturnadel, massierende Hände o.ä. erfasst sind, sind erlaubt. Grundsätzlich darf ein Heilpraktiker Gästebücher auf seiner Homepage haben, jedoch ist davon aus verschiedenen Gründen abzuraten. Seit einer Entscheidung des Landgerichts München im Jahre 2005 sind die Überwachungspflichten an Gästebücher fast unzumutbar hoch. Man müsste nahezu täglich das Gästebuch auf heilmittelwerberechtlich relevante wettbewerbswidrige und sonstige verbotene Inhalte durch suchen und diese ggf. redaktionell bearbeiten oder löschen. Übliche Disclaimer, dass die Gästebücher nur den Inhalt und die Meinung der jeweiligen Gästebuchverfasser wiedergeben, genügen hier nach Ansicht der Rechtssprechung nicht.

Darf ein Heilpraktiker Tiere behandeln?

Heilpraktiker dürfen auch Tiere behandeln.
Allerdings sollte das aus hygienischen Gründen außerhalb der zugelassenen Praxisräume erfolgen. Beachten: Die Honorare für die Tierheilbehandlung sind MwSt-pflichtige gewerbliche Einkommen, müssen auch entsprechend getrennt versteuert werden. Wichtig: Auch für die Tierheilbehandlung gelten Hygienevorschriften, die zu beachten sind. Für eine evtl. Prüfung der Praxis durch das Gesundheitsamt sollte ein Hygieneplan existieren, der die scharfe räumliche Trennung beider Tätigkeiten darstellt.

Hygienebegehung bei Praxiseröffnung

Nach der Anmeldung beim Gesundheitsamt ist es üblich, dass eine Hygienebegehung in der Praxis durchgeführt wird. Die genaue Hygieneverordnung wird auf dem Justizportal des jeweiligen Bundeslandes bereitgehalten z.B. (für NRW) unter http://www.pruefdienst.org

Hausbesuche sind kein „Umherziehen“

Auch eine reine Hausbesuchspraxis muss einen angemeldeten organisatorischen Sitz haben, in der Patienten adäquat und hygienisch einwandfrei behandelt werden können. In der Honorarrechnung kann ein Aufpreis für den Hausbesuch ausgewiesen werden. Die GebüH gibt Hinweise, wie z.B. die Kilometer für die Anfahrt geltend gemacht werden können. Manche Versicherungsgesellschaften verlangen Angabe eines dringenden Hausbesuch-Grundes zur Abrechnung.

Nachweis ausreichender praktischer Erfahrung für die THP-Zertifizierung

Die Ausbildung bei Paracelsus mit den darin enthaltenen Praktika genügt in der Regel. Alternativ kann auch Berufserfahrung im tiermedizinischen Bereich angerechnet werden. Dazu ist ein Nachweis über Art, Dauer und Umfang der Beschäftigung nötig.

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