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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 4/2021

Der Beruf des Heilpraktikers ist wertvoll! – Teil 3

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Abschließend wollen wir klären, was besondere Kriterien der Berufsausübung sind: Wo lassen sich Heilpraktiker primär nieder? Welche Verfahren finden Abwendung und wo gibt es Grenzen? Wie sieht die Situation in und außerhalb Europas aus? Und was sind mögliche Perspektiven?

Wo und wie lassen sich Heilpraktiker nieder?

Gemäß einer repräsentativen Umfrage des Verbandes Unabhängiger Heilpraktiker e.V. (VUH) und des Verbandes Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater e.V. (VFP), an der 1114 Heilpraktiker im Jahr 2017 teilgenommen haben (davon 41% Heilpraktiker für den Bereich „Naturheilkunde“, 58% Heilpraktiker für den Teilbereich „Psychotherapie“, Rest: Heilpraktiker für den Teilbereich „Physiotherapie“ oder „Podologie“), arbeiten Heilpraktiker in Deutschland „flächendeckend“.

Im Gegensatz zur Problematik, dass es junge Ärzte selten in ländliche Regionen zieht, zeigt sich bei der Praxisverteilung der Heilpraktiker ein ausgewogenes Bild. Zwar üben auf den ersten Blick viele Heilpraktiker ihre Tätigkeit in der Großstadt aus (ca. 36%). Schaut man näher hin, wird deutlich: Die Zahl der Praxen auf dem Land und in der Kleinstadt hält sich nahezu mit den Praxen in mittelgroßen und Großstädten die Waage. Knapp 48% der Befragten praktizieren in ländlichen Gemeinden und Kleinstädten. Damit stellt der Heilpraktiker gerade in den ländlichen Regionen eine wichtige Ergänzung zum Ersten Gesundheitsmarkt dar.

Es ist davon auszugehen, dass sich die meisten HPs dort niederlassen, wo sie auch wohnen. Der überwiegende Teil der Heilpraktiker folgt seiner Berufung meist auf dem zweiten Bildungsweg. Da 80% der Befragten angaben, weiblich und im Alter zwischen 40 und 60 Jahren zu sein, lässt sich vermuten, dass hier familiäre und soziale Faktoren mit eine Rolle spielen.

72% der Befragten gaben an, in eigener Praxis in Vollzeit oder in Teilzeit tätig zu sein. Fast 12% arbeiten nebenberuflich als Heilpraktiker, ca. 5% in einer Gemeinschaftspraxis, angestellt oder als Assistenz. Die übrigen Teilnehmer praktizierten „noch nicht“ oder „nicht mehr“ bzw. befanden sich im Ruhestand.

Welche Patienten besuchen den Heilpraktiker, und warum? Gibt es Bezüge zum Bildungsniveau? Wo werden Heilpraktiker am meisten gesucht?

65% der Heilpraktiker-Patienten sind weiblichen, 35% männlichen Geschlechts. Die Altersverteilung ist bunt gemischt. Etwas über 20% der Patienten sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 18 Jahre. 25% der Betroffenen sind Erwachsene bis 30 Jahre. Etwa die Hälfte der HP-Patienten befindet sich in der Altersgruppe 30-60 Jahre, 20% sind über 60 Jahre alt.

Nur wenige Patienten, die zum Heilpraktiker gehen, besitzen nach Einschätzung der Befragten einen „eher weniger“ ausgeprägten Bildungsgrad. Etwa je zur Hälfte stuften die Teilnehmer den Bildungsgrad ihrer Patienten mit „normal“ und „eher höher“ gebildet ein.

Die Heilpraktiker selbst sind – entgegen vielen Vorurteilen – gut gebildet und in zahlreichen Fachgesellschaften organisiert. Etwas mehr als 30% der Befragten besitzen einen Realschulabschluss, fast 80% Abitur oder Fachabitur. Viele haben studiert, rund 27% verfügen über einen höheren Abschluss bis hin zum Diplom (ca. 21%) oder Doktorgrad (2,41%).

Ende 2016 hat der Gesetzgeber für das Heilpraktikergesetz und die Erste Durchführungsverordnung bundesweit einheitliche Standards gesetzt.

Art. 17e PSG III – Änderung des Heilpraktikergesetzes

„(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach §1 in Zukunft nach Maßgabe der gemäß §7 erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erhalten, die insbesondere Vorgaben hinsichtlich Kenntnissen und Fähigkeiten als Bestandteil der Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis enthalten sollen.“

Art. 17f PSG III – Änderung der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz

„i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patienten bedeuten würde.“

Etwas mehr als die Hälfte der Patienten suchen ihren Heilpraktiker aufgrund von Empfehlung auf. 50% der den HP konsultierenden Patienten gelten als chronisch krank. Über die genauen Pathologien werden in der Umfrage keine genauen Aussagen gemacht, wohl aber zu den Verfahren, die von den Heilpraktikern in ihren Praxen angewendet werden.

Die „Top 10“ der Heilpraktiker-Anwendungen im Bereich „Naturheilkunde“

  • Akupunktur
  • Entgiften/Entschlacken
  • Homöopathie
  • Schmerztherapie
  • Allergiebehandlung
  • Schröpfen
  • Gesundheits- und Präventionsberatung
  • Injektionstechniken
  • Ausleitungsverfahren
  • Ernährungstherapie

Gefolgt von Phytotherapie, Kopfschmerz- und Migränetherapie, Therapie des Säure-Basen-Haushalts, verschiedenen Wirbelsäulen- und Massagetechniken, aber auch Heilhypnose, Entspannungsmethoden, Kinesiologie u.v.m.

Die „Top 10“ der Heilpraktiker-Arbeitsbereiche auf dem Gebiet der „Psychotherapie“

  • Gesprächstherapie/-beratung
  • Stressbewältigung
  • Entspannungsmethoden
  • Coaching
  • Burnoutberatung
  • Entspannungstherapie
  • Paarberatung
  • Beratung für systemische Lösungen
  • Lösungsorientierte Therapie
  • Selbstbewusstseinstraining

Danach Trauerbegleitung, Achtsamkeitstraining, verschiedene systemische Techniken, Traumatherapien, Methoden wie NLP (Neurolinguistisches Programmieren) und EFT (Klopfakupressur/Emotional Freedom Techniques) u.v.m.

Gute Heilpraktiker haben ein Einzugsgebiet weit über die Grenzen ihres Wohnorts hinaus. Im Prinzip ist es egal, wo der Heilpraktiker sich niederlässt, für Spezialisten auf ihrem Gebiet wird gerne gereist.

Sind Patienten auch auf der Suche nach einer Form der Spiritualität oder wollen sie nur Heilung?

Manche Patienten suchen „nur“ Heilung, andere tatsächlich auch nach Spiritualität. Sie möchten die Ursache, den tieferen Grund, die näheren Umstände, die eine Krankheitsdisposition geschaffen haben, erschließen. Sie fragen nach dem „Warum“, machen sich Krankheitsprozesse bewusst, um in Zukunft nicht Gleiches zu tun und der „Krankheit“ den Nährboden zu entziehen. Sie sind bestrebt, die Sprache ihres Körpers zu verstehen. Viele Prozesse zielen darauf ab, Bedürfnisse zu erkennen, Grenzen zu ziehen und Konflikte zu lösen. Damit verfolgen sie unbewusst dem Ansatz der Psychoneuroimmunologie.

Für diese Patienten sind „Bewusstwerdung“ und Erkenntnisorientierung ein wichtiger Grundpfeiler im Gesundungsprozess.

Verbieten sich die Heilpraktiker bestimmte Therapien?

Heilpraktiker unterliegen der gleichen Sorgfaltspflicht wie der Arzt, d.h.: Sie verbieten sich alle Therapien, die sie nicht „lege artis“ (nach den Regeln der Kunst) durchführen können, weil sie dem Patienten eine fachgerechte Behandlung schulden, für die sie auch die entsprechende Qualifikation haben. Außerdem verbieten sie sich Therapien, die nicht ihren Prinzipien entsprechen oder mit hohen Risiken verbunden sind.

Zudem verbieten sie sich alle Tätigkeiten, für die der Gesetzgeber eine Einschränkung vorsieht. Das sind meist solche, für die ein allgemeiner oder spezieller Arztvorbehalt gilt.

Für die folgenden Tätigkeiten gilt in Deutschland ein Arztvorbehalt (= Tätigkeitseinschränkung für Heilpraktiker):

  • Diagnostische genetische Untersuchung
  • Präimplantationsdiagnostik
  • Künstliche Befruchtung
  • Übertragung eines menschlichen Embryos auf eine Frau
  • Konservierung eines menschlichen Embryos sowie einer menschlichen Eizelle, in die bereits eine menschliche Samenzelle eingedrungen oder künstlich eingebracht worden ist
  • Geburtshilfe (außer im Notfall)
  • Beschneidung des männlichen Kindes
  • Kastration
  • Schwangerschaftsabbruch
  • Behandlung von Personen, die an einer bestimmten übertragbaren Krankheit leiden, dessen verdächtig sind oder die mit einem bestimmten Krankheitserreger infiziert sind (§24 IfSG)
  • Behandlung von Personen, entsprechend §6 Abs. 1 Satz 1 IfSG, bei sexuell übertragbaren Krankheiten und für Krankheiten oder Krankheitserreger, die durch eine Rechtsverordnung aufgrund des §15 Abs. 1 in die Meldepflicht einbezogen sind (§24 IfSG)
  • Entnahme von Organen
  • Verordnung und Verabreichung von Betäubungsmitteln
  • Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten
  • Genehmigung zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung zum Betrieb am Menschen und weitere, im Zusammenhang mit der StrlSchV stehende Behandlungen
  • Prädiktive genetische Untersuchung

Weitere Tätigkeitseinschränkungen für den Heilpraktiker

  • Ausübung der Heilkunde im Umherziehen
  • Ausübung der Zahnheilkunde
  • Verschreibung bestimmter Medizinprodukte
  • Aufklärung vor einer klinischen Prüfung nach dem AMG
  • Aufklärung vor einer klinischen Prüfung nach dem MPG
  • Entnahme einer Blutspende
  • Durchführung der Leichenschau
  • Untersuchungen bei Straftaten
  • Impfen
  • Operationen

Wie werden Heilpraktiker-Patienten von den Krankenversicherungen gedeckt?

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Auch ersetzen die Privatkranken- und Beihilfekassen häufig nicht Heilpraktiker-Rechnungen im vollen Umfang. Die Umfrage von VUH und VFP ergibt:

Über 70% der Patienten zahlen die Heilpraktiker-Behandlung aus eigener Tasche und entlasten so das Krankenkassensystem. Mehr als 10% der Behandelten haben in eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker investiert, genauso viele sind privat versichert, und ca. 10% der Patienten sind beihilfeberechtigt (Angaben beruhen auf Mittelwerten).

An dieser Stelle ist auch das Einkommen der Patienten interessant: Der „durchschnittliche“ Patient (50%) wird von den befragten Teilnehmern als „eher Normalverdiener“ eingestuft. 35% der Heilpraktiker-Patienten seien „eher gut situiert“, sogar 15% würden nach Einschätzung der Behandler für ihre Therapie sparen.

Viele gesetzliche Versicherer bieten Naturheilverfahren als Plus im Krankenkassenwettbewerb an, schließen aber Verträge mit zusatzqualifizierten Ärzten ab, sodass trotz „Wahltarif“ zu 98% nicht mit einer Erstattung gerechnet werden kann, wenn die Leistung durch einen Heilpraktiker erbracht wird.

Gibt es in anderen Ländern einen ähnlichen Beruf zu dem des Heilpraktikers?

Eine Zulassung zum Heilpraktiker nach deutscher Rechtslage gibt es gegenwärtig in keinem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union. Einen „Heilpraktiker“ gibt es auch in der Schweiz, zwar mit staatlicher Anerkennung, aber deutlich in seiner Tätigkeit eingeschränkt. In einigen Ländern ist eine entsprechende Tätigkeit nicht untersagt (z.B. in Ungarn und der Slowakei), und es gibt dem Heilpraktiker ähnliche Berufe in Spanien, Dänemark, Schweden, Irland, Großbritannien und den Niederlanden. In Portugal gibt es die Bestrebung, einen naturheilkundlichen Beruf zuzulassen. Einige Länder sind äußerst restriktiv (z.B. Österreich).

Außerhalb der Grenzen Europas gibt es Berufe wie den Non-Medical Practitioner, den Traditional Practitioner und den Naturopath.

Im Grunde genommen hat jedes Land seine „Heilkundigen“, deren Tätigkeit mehr oder minder zugelassen oder aber geächtet wird.

Wurde die Heilpraktikertätigkeit durch neue Therapien und Methoden bereichert?

Erfahrungsheilkunde lebt von „Erfahrung“ und schließt auch neue Ansätze und ganzheitliche Konzeptionierung in die traditionellen deutschen Heilverfahren mit ein. Heilpraktiker von heute setzen nicht nur auf die Kräfte der Natur, sondern auch auf innovative Verfahren, die dem Ganzheitsprinzip und der sanften Medizin dienen.

Zu den jüngeren Verfahren des Vollheilpraktikers zählen z.B. alle energetischen Therapien, bei denen auch aktive Medizinprodukte eingesetzt werden. Dazu gehören die Bioresonanz, die Elektroakupunktur nach Voll, Softlaseranwendungen, Farblicht- und Farbtiefentherapie, verschiedene Formen von Frequenz- und Elektrotherapie, die (pulsierende) Magnetfeldtherapie u.v.m.

Großen Stellenwert nehmen auch biologischregulative Therapien ein, z.B. die Mikrobiologische oder die Orthomolekulare Therapie.

Aus der modernen Heilpraktikerpraxis nicht mehr wegzudenken sind Verfahren anderer komplementärer Medizinsysteme, allen voran die Akupunktur.

Viele Konzepte in der Naturheilpraxis basieren auf Bewegung, Ernährung, Entspannung und einem gesunden Lebensstil.

Der Beruf des „Heilpraktikers für Psychotherapie“ (= kleiner Heilpraktiker), der übrigens als einziger sektoraler Heilpraktiker an den etablierten Heilpraktikerschulen auch einen eigenen Ausbildungsgang vorzuweisen hat, bereichert den traditionellen Heilpraktiker-Beruf. Im Gegensatz zur klassischen Psychotherapie, die derzeit nur 4 Verfahren anerkennt (die analytische, die tiefenpsychologisch fundierte, die systemische und die Verhaltenstherapie), wendet er in seiner Praxis eine Vielzahl empirisch erfahrener freier psychotherapeutischer Verfahren an.

Hierzu zählen: Atemtherapie, Bewegungs- und Tanztherapie, Biografie-Arbeit, die EMDR-Traumatherapie, Familientherapie, Gestalttherapie, die Inner-Wise-Therapie, Klang- und Musiktherapie, Körperpsychotherapie, Kunst- und Kreativtherapie, Lösungsorientierte Kurztherapie, Mentalfeldtherapie, Paartherapie, Positive Psychotherapie, Primärtherapie, Psychografie, Psychoonkologie, Psychosomatische Kinesiologie, Psychosynthese, Schematherapie, Sexualtherapie, Sterbebegleitung, Tiergestützte Therapie, Traumarbeit, Voice Dialogue u.v.m.

Wie sieht die Zukunft des Berufsstandes der Heilpraktiker aus?

Heilpraktiker ist und bleibt ein Beruf mit Zukunft, denn Heilpraktiker leisten das, was in schulmedizinischen Praxen nicht zu leisten ist. Statt täglich 45 Patienten im Schnitt in 7,6 Minuten durchzuschleusen, behandelt der Heilpraktiker durchschnittlich 4-5 Patienten am Tag und nimmt sich dabei viel Zeit (>50% der Erstanamnesen dauern 1 Stunde und länger).

Dabei arbeiten Heilpraktiker äußert umsichtig. Laut Umfrage geht nämlich das Risiko, durch eine Heilpraktiker-Behandlung einen Schaden zu erleiden, gegen Null. 97% der Umfrageteilnehmer mussten noch nie ihre Berufshaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, noch hatten sie einen lebensbedrohlichen Zwischenfall in ihrer Praxis.

Mit 141000 Patientenkontakten am Tag leisten knapp 50000 Heilpraktiker tagtäglich ihren Beitrag auf dem Zweiten Gesundheitsmarkt, der stetig wächst. Und die Nachfrage nach Heilpraktiker-Leistungen steigt.

Gleichwohl muss sich der Heilpraktiker dem derzeit steigenden Kritikfeuer stellen. Jahrelang hat er es dem Gesetzgeber gleichgetan und sich nicht aktiv um Festigung seiner Position bemüht.

Laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist die Patientensicherheit ein „vorrangiges Ziel der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland und ein wichtiges Thema der europäischen Gesundheitspolitik“. Deshalb unterstützt das BMG sowohl ideell als auch finanziell das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS), das als wichtigstes Instrument zur Verbesserung der Patientensicherheit das „gemeinsame Lernen aus Fehlern“ sieht. Seit 2005 analysieren die Mitglieder des Aktionsbündnisses „unerwünschte Ereignisse, die das ungewollte Ergebnis einer Behandlung sind“, erarbeiten daraus Handlungsempfehlungen und Lösungen zu konkreten Projekten, um die Patientensicherheit in Deutschland nachhaltig zu fördern.

Das bedeutet, dass auch wir gemeinsam aus Fehlern lernen und den Leitgedanken des deutschen Gesundheitswesens mit weiterentwickeln wollen.

Unser Wunsch ist, dass auch über die Grenzen Deutschlands hinaus die Erfahrungsmedizin einen wichtigen Platz in Europa und der ganzen Welt einnimmt und auch andere Staaten den Heilpraktiker-Beruf etablieren.

Heilpraktiker und Arzt müssen nicht zwei Wege sein. Letztlich ist es der Patient, der seinen Weg geht und wählt, von wem er sich begleiten lässt.

Sonja Kohn
Heilpraktikerin, Mitglied im Präsidium des Verbandes Unabhängiger Heilpraktiker e.V., Vorstandsbeirat
info@heilpraktikerverband.de

Foto: © Gerhard Seybert I adobe.stock.com

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