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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 3/2020

Editorial

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Liebe Leserin · Lieber Leser

Heilpraktiker und komplementäre Therapeuten sind ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung. Das wird durch Corona noch deutlicher, in der unsere Kolleginnen und Kollegen manche Lücke füllen müssen, weil Ärzte und Krankenhäuser sich primär um die Herausforderungen der Pandemie kümmern. Etliche Bundesländer sind sich dessen gerade in der jetzigen Krise bewusst geworden. „Heilpraktiker haben die Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde und bieten damit medizinische Versorgungsleistungen an, d.h. sie sind bei Auslegung der Ausgangsbeschränkung grundsätzlich wie Ärzte/Zahnärzte/Veterinärmediziner zu behandeln und dürfen nach aktuellem Stand uneingeschränkt tätig sein“ – so das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beantwortet auf ihrer Website die Frage „Ist die Tätigkeit von Heilpraktikern weiter zulässig?“ wie folgt: „Ja. Diese Tätigkeiten sind weiterhin zulässig und für die Versorgung der Menschen in der aktuellen Situation unerlässlich.“ Saarlands Gesundheitsministerin Monika Bachmann bedankt sich öffentlich bei allen Heilpraktikern für ihren unermüdlichen Einsatz. Schleswig-Holstein teilt in der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 mit, dass Heilpraktikerpraxen (allgemein und sektoral) ausdrücklich geöffnet bleiben, unter Beachtung der Kontaktsperrvorschriften.

Einzig Niedersachsen tanzt aus der Reihe: Hier dürfen Heilpraktiker aktuell nur in Notfällen behandeln. Und die Ämter legen teilweise willkürlich aus.

Als Freiberufler, der der Heilpraktiker in eigener Praxis ist, folgt er folgenden Richtlinien: Das Kernprofil der Freien Berufe ist ihre hohe Professionalität, Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl, strenge Selbstkontrolle und Eigenverantwortlichkeit (Definition vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz). Wir Heilpraktiker und komplementäre Therapeuten haben unsere Heilerlaubnis nicht per Rubbellos gewonnen oder geschenkt bekommen, vielmehr haben wir jahrelang die Schulbank gedrückt, eine sehr praxisbezogene Ausbildung genossen und wurden vom Gesundheitsamt schriftlich, mündlich und praktisch überprüft. Wir üben die Heilkunde nach HeilprG aus (Bundesgesetz), zur Heilkunde berechtigt neben dem Arzt.

An dieser Stelle hoffe ich, dass selbst dem letzten Kritiker unseres Berufsstandes klargeworden ist, wie wichtig Heilpraktiker für das Gesundheitssystem Deutschlands und für hilfesuchende Menschen sind. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die unermüdlich für ihre Patienten da sind.

Bleiben Sie gesund!


Eckhardt W. Martin, Herausgeber & Heilpraktiker

Anmerkung: Die Informationen entsprechen dem Redaktionsschluss (28. April 2020)

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