DIE KRANKENVERSICHERUNG
Im deutschen Sozialsystem unterscheidet man zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen (GKV, PKV). Wenn Sie sich in Vollzeit selbstständig machen wollen, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Gründung entscheiden, ob Sie sich weiter freiwillig gesetzlich versichern lassen oder in die private Krankenkasse wechseln wollen. Oder, falls Sie bereits als Angestellter privat versichert waren, ob Sie in die GKV wechseln möchten bzw. können, da es hier Beschränkungen hinsichtlich Alter und Vorversicherungszeiten gibt.
GKV VERSUS PKV
Private Krankenversicherungen bemessen die Höhe der Beiträge nach den Tarifleitungen und dem Risiko (Vorerkrankungen, Geschlecht, Alter etc.). Die Bedingungen können je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen richtet sich die Beitragshöhe bei Selbstständigen nach dem Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit und allen anderen Einkommensarten nach dem Steuerrecht (§ 16 SGB IV), hierunter fallen Mietund Pachteinnahmen, Kapitalerträge etc. Für Gründer gibt es einen fiktiven Einkommensbetrag. Selbstständige zahlen ihre GKV-Beiträge auf Basis einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Für hauptberuflich Selbstständige gilt ein fiktives Mindesteinkommen von monatlich 1248,33 Euro (Stand 2025). In der GKV müssen folgende Tarife bezahlt werden:
14,6% des Einkommens für die Krankenversicherung
Ab 2,4% Zusatzbeitrag
3,6% Pflegeversicherung (PV) plus ggf. Kinderlosenzuschlag 0,6%
Sie müssen dann grundsätzlich jedes Jahr Ihren Einkommenssteuerbescheid der Krankenkasse vorlegen. Sind Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert, werden auch deren Einnahmen zur Hälfte eingerechnet.
FRISTEINHALTUNG
Wenn man sich hauptberuflich selbstständig macht, hat man innerhalb von drei Monaten bei der GKV anzumelden, ob man sich freiwillig weiter versichern lassen möchte. Voraussetzung hierfür ist, dass man innerhalb der vergangenen 5 Jahre 24 oder 12 Monate ununterbrochen Mitglied in der GKV gewesen ist. Wird diese Dreimonatsfrist verpasst, darf die GKV Sie nicht mehr aufnehmen. Zudem gibt es eine Altersgrenze von 55 Jahren.
DIE QUAL DER WAHL
In die PKV zu wechseln, lohnt sich nur, wenn Sie keine gravierenden Vorerkrankungen haben, sonst ist der Tarif kaum bezahlbar. Die Privatkasse kann Sie auch ablehnen, während die GKV Sie weiter versichern muss. Viele Gründer bleiben zunächst in der GKV, da hier die Beiträge einkommensabhängig sind und daher oft niedriger als bei der PKV. Beachten Sie, dass die GKV eine Familienversicherung ist, sodass sich ein Wechsel in die PKV für Alleinstehende eher lohnt. Sie können Ihre Kinder nur in der GKV mitversichern lassen. Die Einkommensgrenze, damit ein Ehe- oder Lebenspartner in der Familienversicherung, also gesetzlich mitversichert bleiben kann, liegt bei 556 Euro im Monat (Minijob, Stand 2025). Allerdings zählen auch hier als Gesamteinkommen sämtliche Einkünfte im Sinne des Steuerrechts.
KRANKENVERSICHERUNG BEI TEILZEITGRÜNDUNG
Wird die überwiegende Zeit und ein Großteil des Einkommens mit der angestellten Tätigkeit verbracht bzw. erwirtschaftet, nimmt die Krankenversicherung eine hauptberufliche Anstellung an. Damit das so bleibt, darf die selbstständige Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinsatz und Einkommen nicht die der Anstellung überwiegen. Nähern sich beide Tätigkeiten zeitlich und finanziell an, werden die Einkommen für die GKV zusammengerechnet: z. B. 1 100 Euro Einkommen aus Anstellung (Brutto) und 1300 Euro Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit ergeben 2400 Euro Gesamteinkommen – davon 14,6% für die Krankenversicherung und 3,6% für die Pflegeversicherung zzgl. eines individuellen Beitragssatzes.
Das Thema „Krankenversicherung“ habe ich mit Michael Zellerer von der Continentale in einem Videocall erörtert. Die Continentale bietet gesetzliche und private Krankenversicherungen an. Hier können Sie das Gespräch abrufen.
