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Injektions- und Infusionstechniken – Spritzenschein
Pflege und Geriatrie

Injektions- und Infusionstechniken – Spritzenschein

ab 190 EUR

Details

  • 9 Unterrichtsstunden 

  • Studienform: Präsenz 


Seminare
  • - Fit im Umgang mit diversen Injektionstechniken - Die Durchführung von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen ist tägliche Routine in den meisten Arztpraxen, in Altenheimen, im ambulanten Pflegebereich und in vielen Heilpraktiker Praxen. In diesem Seminar werden die theoretischen und praktischen Grundlagen der verschiedenen Injektionstechniken, intravenös, intrakutan, subkutan, intramuskulär sowie der Blutentnahme und die Infusionstherapie vermittelt. Schwerpunktmäßig werden Sie nach einer praktischen Demonstration die einzelnen Techniken selber (untereinander) unter Aufsicht des/r Dozenten/in durchführen. Die Themen des Seminars: - Anatomie/Physiologie der Haut und der Muskulatur - Materialkunde - Kontraindikationen - Hygiene -Desinfektion/Sterilisation - Venöse Blutentnahme - Injektionen: intravenös, intrakutan, subkutan, 9intramuskulär - Injektionslösungen und Fertigspritzen - Venenverweilkanüle, Butterfly - Infusionstherapie/Herrichten und Anlegen einer Infusion - Komplikationen (Unverträglichkeitsreaktionen, Nervenschädigungen, Infektionen, Gefäßverletzungen) - Notfallmaßnahmen - Rechtliche Grundlagen Dieses Seminar richtet sich an Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Heilpraktiker/innen, Medizinstudenten/innen, Heilpraktiker/innen (-anwärter/innen) und Arzthelfer/innen, die noch nicht über die Sicherheit und Routine verfügen, um sicher an Patient/innen Blut zu entnehmen oder Injektionen/ Infusionen durchzuführen. Das Seminar wird Ihnen Sicherheit im Patientenalltag und für die Prüfung geben! Da es sich um ein invasives Verfahren handelt, benötigen Sie für die professionelle Anwendung die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Arzt/Ärztin, Heilpraktiker/in) oder als Mitarbeiter/in einer Arztpraxis, Krankenhaus etc. die schriftliche Anweisung des/r delegierenden Arztes/Ärztin. Alle Materialkosten sind im Seminarpreis enthalten.

  • Grundsätzlich ist die Durchführung einer Injektion oder Infusion ein Eingriff, der die körperliche Unversehrtheit eines Menschen verletzt. Man benötigt also grundsätzlich eine Heilerlaubnis, um eine Spritze an einem Menschen setzen zu dürfen, muss also Arzt oder Heilpraktiker sein. Andere Berufsgruppen dürfen Injektionen und Infusionen durch Delegation durch einen Arzt oder Heilpraktiker rechtmäßig durchführen, sofern sie eine entsprechende Qualifikation besitzen.
     

  • Ärztinnen und Ärzte sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen gewisse Tätigkeiten - zum Beispiel das Blutabnehmen - an Menschen delegieren, die selbst über keine Heilerlaubnis verfügen. Das können zum Beispiel medizinische Fachangestellte sein. Natürlich aber müssen solche Menschen über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Der sogenannte Spritzenschein ist ein solcher Befähigungsnachweis, dass man die notwendigen Kenntnisse und Techniken erlernt hat. Verantwortungsbewusste Ärzte und Heilpraktiker werden solche Tätigkeiten nicht an Menschen delegieren, die über keine Qualifikation verfügen und deshalb ein erhöhtes Patientenrisiko mit sich bringen. 

  • Das Erlernen von Injektionstechniken und Infusionstechniken ist für jedermann notwendig, der/die beruflich mit Spritzen und Infusionen an Menschen arbeiten will, auch für Ärzte und Heilpraktiker. Andere Berufsgruppen, die infolge Delegation durch einen Arzt oder Heilpraktiker selbst spritzen dürfen, sind zum Beispiel Altenpfleger und Altenpflegerinnen, medizinische Fachangestellte, Krankenschwestern, Hebammen, medizinisch-technische Assistentinnen und Assisten sowie Krankpflegerinnen und Krankenpfleger. 

  • Injektions- und Infusionstechniken erfordern präzise manuelle Fähigkeiten. Man muss zum Beispiel Venen korrekt ertasten und erkennen können, man muss eine Kanüle korrekt in eine Vene einführen können, ohne sie zu durchstoßen, und man muss Komplikationen wie Hämatome und Luftembolien verhindern können. Das ist nur am "lebenden Objekt" und nicht online zu erlernen. Außerdem ist es haftungs- und versicherungsrechtlich problematisch, wenn die behandelnde Person nicht nachweisen kann, Injektions- und Infusionstechniken ordnungsgemäß erlernt zu haben. 


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